Skip to main content
Kundenservice
Dogana e Controlli Fitosanitari

Zoll und pflanzenschutzrechtliche Vorschriften

Der Transport von Devisen, Alkohol, Tabak, Tieren, verderblichen Lebensmitteln sowie Produkten tierischen oder pflanzlichen Ursprungs unterliegt strengen Vorschriften. Als Luftfahrtunternehmen informiert Sie Air Corsica über diese Regelungen, um Ihnen zu helfen, Ihre Reise bestmöglich vorzubereiten und schwerwiegende Fehler zu vermeiden.

Die Zoll- und pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen sind von Land zu Land unterschiedlich. Es ist wichtig, sich vor der Abreise zu informieren, insbesondere über den Transport von Devisen, Alkohol, Tabak, Tieren, verderblichen Lebensmitteln sowie Produkten tierischen oder pflanzlichen Ursprungs. Dafür können Sie die Website besuchen : www.douane.gouv.fr.

Verbotene Importprodukte

  • Verderbliche Waren: Der Import verderblicher Waren wie Lebensmittel oder Pflanzen ist je nach Land verboten oder streng geregelt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Konsular- oder Zollbehörden des Ziel- und Transitlandes.

  • Produkte tierischen Ursprungs in der Europäischen Union: Aufgrund des Risikos der Einschleppung von Krankheiten unterliegt die Einfuhr bestimmter Produkte tierischen Ursprungs in die Länder der Europäischen Union (EU) Verboten oder sehr strengen Verfahren. Die Nichtdeklaration solcher Waren kann mit einer Geldstrafe oder strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden*. Der Transport von Wildfleisch ist streng verboten. Passagiere, die gegen dieses Verbot verstoßen, setzen sich ebenfalls strafrechtlichen Sanktionen aus*.

  • Gemäß Artikel L.237-3 des französischen Gesetzes über das ländliche und maritime Fischereirecht.

Fälschungen

Wichtig: Die Einfuhr und Ausfuhr von gefälschten Produkten stellt eine Straftat dar. Der Käufer riskiert bereits für den Besitz einer Fälschung eine Geldstrafe von bis zu 300.000 € und eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren. Zudem können gefälschte Produkte (z. B. Alkohol, Parfüms oder Kosmetika) die Gesundheit gefährden, das industrielle Erbe und das französische Know-how schädigen und kriminelle Netzwerke finanzieren.

Transport von Pflanzen nach Korsika

Seit dem 11. Mai 2015 ist der Transport bestimmter Pflanzen unabhängig von ihrer Herkunft verboten. Dies erfolgt gemäß einer Präfekturverordnung vom 30. April 2015 zur Verhinderung der Einschleppung des Bakteriums Xylella fastidiosa nach Korsika. Xylella fastidiosa ist ein Bakterium, das von Insekten übertragen wird, die sich vom Pflanzensaft ernähren. Es befällt 200 mediterrane Pflanzenarten und führt in den meisten Fällen zum Absterben der Pflanzen.

Um die Ausbreitung von Xylella fastidiosa, zu bekämpfen, ist die Einfuhr von Pflanzen nach Korsika inzwischen verboten. Die Kontrollen bei der Ankunft wurden verstärkt, und beschlagnahmte Pflanzen werden vernichtet. Die Wachsamkeit aller ist erforderlich, um Korsika vor dieser Krankheit zu schützen: Vorsichtsmaßnahmen beim Kauf und bei der Anpflanzung von Pflanzen sowie das Melden von Verdachtsfällen.

Um die Präfekturverordnung und die Liste der Pflanzen gemäß Artikel 1 einzusehen, klicken Sie bitte auf den folgenden Link:: http://www.corse-du-sud.gouv.fr

Mehr erfahren…

Santé et vaccination

Entdecken Sie die Tipps von Air Corsica zu den Vorsichtsmaßnahmen vor Ihrer Reise, damit Sie ganz entspannt abreisen können!

Formalitäten

Air Corsica gibt Ihnen einige Tipps, damit Sie sich bei den verschiedenen Formalitäten besser zurechtfinden und Ihre Reise bestmöglich vorbereiten

Alle unsere Services

Erleben Sie ein einzigartiges Reiseerlebnis mit den Services an Bord und den Leistungen von Air Corsica.