Besondere betreuung
Im Luftverkehr wird eine behinderte oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Person (PRM) gemäß der geltenden Vorschriften als „jede Person, deren Mobilität bei der Nutzung eines Verkehrsmittels aufgrund einer körperlichen (sensorischen oder motorischen, dauerhaften oder vorübergehenden) Behinderung, einer geistigen Behinderung oder Einschränkung oder einer anderen Ursache wie dem Alter eingeschränkt ist und die daher eine besondere Aufmerksamkeit und die Anpassung der für alle Passagiere bereitgestellten Dienstleistungen an ihre besonderen Bedürfnisse erfordert“ definiert. (Art. 2a der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006)
Betreuung von mobilitätseingeschränkten oder korpulenten Personen
Korpulente Passagiere
Für korpulente Passagiere empfehlen wir die Buchung eines zusätzlichen Sitzplatzes über unseren MEDA-Dienst (09 69 36 22 20 – Taste 4 – Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:30 Uhr).
Kontaktieren Sie unsMobilitätseingeschränkte Passagiere
Für mobilitätseingeschränkte Passagiere und/oder solche, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung Unterstützung benötigen, steht ebenfalls unser MEDA-Dienst zur Verfügung.
Aus Sicherheitsgründen dürfen die Flughafenbetreuungsdienste keinen alleinreisenden Rollstuhlfahrer mit Kleinkind begleiten. In diesem Fall sind je nach Situation verschiedene Lösungen möglich:
– Die Begleitung durch eine erwachsene Person wird dringend empfohlen.
– Sie ist zwingend erforderlich, wenn der Rollstuhlfahrer im Notfall nicht selbstständig evakuiert werden kann.
– Das Kind kann, wenn es altersgerecht und ausreichend selbstständig ist (4–11 Jahre), gegebenenfalls als unbegleiteter Minderjähriger (UM) reisen, vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung der Fluggesellschaft.
Bitte kontaktieren Sie unseren MEDA-Dienst per E-Mail bei der Buchung, um gemeinsam die am besten geeignete Lösung zu finden.Passagiere, die Unterstützung benötigen
Bei Bedarf stellen wir Ihnen im Flughafen spezielle Transferrollstühle sowie an Bord geeignete Sitzrollstühle für Ihre Wege im Terminal, zum Flugzeug und innerhalb des Flugzeugs zur Verfügung.
Jeder Unterstützungsbedarf muss mindestens 48 Stunden vor Abflug gemeldet werden.
Passagiere, die Hilfe benötigen, müssen sich mindestens eine Stunde vor Abflug für Inlandsflüge und zwei Stunden für internationale Flüge einfinden.
Der Transport Ihres eigenen Rollstuhls im Frachtraum ist kostenlos und bei der Buchung anzumelden. Die Maße und das Gewicht müssen uns mitgeteilt werden. Entspricht das Hilfsmittel nicht unseren Sicherheitsanforderungen, kann es nicht an Bord genommen werden.
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Betreuung an Bord
Wenn Sie eine Seh- oder Hörbehinderung haben, informieren Sie bitte unser Kabinenpersonal. So kann eine angepasste Betreuung und Ihr Wohlbefinden während des Fluges gewährleistet werden.
Empfohlene Begleitung
Wir empfehlen Ihnen, mit einer Begleitperson zu reisen, wenn Sie an Bord Hilfe benötigen, z. B. bei: – Einnahme von Medikamenten
– Einnahme von Speisen
– Aufstehen oder Hinsetzen
– Selbstständigem Erreichen eines Notausgangs
– Verstehen und Umsetzen der Sicherheitsanweisungen
– Öffnen des Sicherheitsgurts
– Anlegen der Schwimmweste
– Nutzung der Sauerstoffmaske
Was Sie selbstständig können müssen
Während des Fluges müssen Sie selbstständig in der Lage sein,
– Ihre persönlichen Bedürfnisse zu erfüllen (z. B. Essen, Medikamente)
– Hilfe in den Toiletten zu leisten
– sich um Ihren Blindenhund zu kümmern (falls vorhanden)
Unterstützung durch unser Kabinenpersonal
Unser Bordpersonal kann Ihnen helfen bei: – der Platzierung auf Ihrem Sitzplatz
– dem Verstauen und Entnehmen des Handgepäcks
– der Bewegung zwischen Sitzplatz und Toilette
– dem Öffnen von Verpackungen Ihrer Mahlzeit
Online-Check-in
Online-Check-in ist für mobilitätseingeschränkte Passagiere oder solche mit zusätzlichem Sitzplatz nicht verfügbar.
Diese Passagiere müssen sich direkt am Flughafen einchecken und mindestens eine Stunde vor Abflug (bzw. zwei Stunden bei internationalen Flügen) am Schalter erscheinen.
Der Check-in ist kostenlos.
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Rollstühle und Mobilitätshilfen
Sondergepäck erfordert eine vorherige Genehmigung durch unseren Kundenservice (09 69 36 22 20 – Taste 1). Die Anfrage muss spätestens 48 Stunden vor Abflug erfolgen.
Es gibt drei Arten von Rollstuhl-Services. Bei der Anfrage ist der benötigte Typ anzugeben:
• WCHR (Passagier kann Treppen steigen und sich in der Kabine eigenständig bewegen)
• WCHS (Passagier ist am Boden und in der Kabine mobil, kann aber keine Treppen steigen)
• WCHC (Passagier ist nicht mobil, muss bis zum Sitzplatz getragen werden; Begleitung möglicherweise erforderlich)
Formalitäten
Eine Begleitperson ist notwendig, wenn der Passagier im Notfall nicht selbstständig evakuiert werden kann.
Bitte kontaktieren Sie unseren MEDA-Dienst spätestens 48 Stunden vor Abflug. Kontakt: 09 69 36 22 20 – Taste 4.
Per E-Mail: HIER KLICKEN
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Blindenführhunde und emotionale Begleithunde
Ihr Blindenführhund reist kostenlos in der Kabine mit, sofern er Sie begleitet und ein Ausbildungs- oder Eignungsnachweis vorliegt. Der Hund kann zu Ihren Füßen mitfliegen.
Da die Registrierung von Haustieren Zeit in Anspruch nehmen kann, empfehlen wir, 1,5 Stunden vor Abflug am Flughafen zu erscheinen.
Emotionale Begleithunde sind auf unseren Flügen nicht erlaubt.
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Transport von Krankentragen
Für bettlägerige Passagiere oder solche mit medizinischem Unterstützungsbedarf ist eine Buchung über unseren MEDA-Dienst zwingend erforderlich (09 69 36 22 20 – Taste 4 – Montag bis Freitag, 09:00–17:30 Uhr).
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Transport von medizinischem Sauerstoff
Passagiere mit Atemwegserkrankungen müssen sich an unseren MEDA-Dienst wenden (09 69 36 22 20 – Taste 4 – Montag bis Freitag, 09:00–17:30 Uhr). Per E-Mail: HIER KLICKEN
Einige tragbare Sauerstoffkonzentratoren (POC) sind für den Transport und die Nutzung an Bord zugelassen.
Liste: Microsoft Word - Zugelassene tragbare Sauerstoffkonzentratoren-XK.docx
Für andere Marken ist eine spezielle Anfrage mit Sicherheitsdatenblatt per E-Mail an unseren TEX-Dienst zu senden: HIER KLICKEN
Air Corsica kann auch medizinischen Sauerstoff an Bord bereitstellen. Dieser kostenpflichtige Service (150 € pro Kit und Flugabschnitt) muss bei der Buchung angefragt werden.
Wenn Sie durchgehend Sauerstoff benötigen (am Boden und in der Luft), müssen Sie einen eigenen Sauerstoffkonzentrator oder eine Sauerstoffflasche mitführen. Nach Genehmigung durch den TEX-Dienst ist der Transport in der Kabine unter bestimmten Bedingungen erlaubt – Nutzung an Bord jedoch nicht. Anmeldung mindestens 48–72 Stunden vor dem Flug.
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Medizinische Geräte
Geräte mit Batterien oder Lithiumakkus
Rollstühle mit Lithium-Ionen-Batterien oder vergleichbare Mobilitätshilfen für Passagiere mit dauerhafter oder temporärer Mobilitätseinschränkung (z. B. Beinbruch) oder altersbedingt bedürfen der Genehmigung durch die Fluggesellschaft. Weitere Informationen per E-Mail an unseren TEX-Dienst: HIER KLICKEN
Akkus mit mehr als 300 Wh sind an Bord nicht zugelassen.
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Rechte und Pflichten von Passagieren
Hier finden Sie den vollständigen Text zu Ihren Rechten auf Entschädigung und Unterstützung bei Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung :
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments
Beschwerdeverfahren
Streitfälle und Beschwerden
Air Corsica kümmert sich sorgfältig um alle Passagiere und bietet auch bei Reiseproblemen einen umfassenden „After-Sales“-Service (verlorenes, beschädigtes oder verspätetes Gepäck, verschobene, verspätete oder stornierte Flüge, Überbuchung usw.).
Air Corsica bemüht sich, schnellstmöglich zu antworten, und hat dafür eine eigene Website zur Bearbeitung Ihrer Beschwerden und Entschädigungsanträge eingerichtet : https://serviceclient.aircorsica.com/s/
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Gesundheit und Flugtauglichkeit
Impfungen
Je nach Reiseziel können bestimmte Impfungen empfohlen werden, ggf. in mehreren Dosen. Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt beraten. Weitere Informationen:
• Website des französischen Gesundheitsministeriums: http://www.sante.gouv.fr/
• Website unseres Partners Air France und dessen internationales Impfzentrum: www.vaccinations-airfrance.fr
Medikamentöse Behandlung
Nehmen Sie bei spezieller Behandlung ausreichend Medikamente und ärztliche Verordnungen mit. Falls nötig, bewahren Sie sie im Handgepäck auf. Bei Einnahme flüssiger Medikamente während des Fluges benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung mit namentlicher Angabe des Medikaments.
Infektionskrankheiten
• Schwere Infektionen: Passagiere mit schweren Infektionskrankheiten dürfen nicht reisen.
• Leichte Infektionen: Passagiere mit Krankheiten wie Röteln, Masern, Mumps oder Windpocken dürfen auf unseren eigenen Flügen (XK-Code) reisen, sofern ein ärztliches Attest vorliegt.
Hinweise für Diabetiker
Die Französische Diabetesgesellschaft hat zusammen mit der Luftfahrtbehörde und den Pariser Flughäfen einen Leitfaden erstellt. Dieser bietet Antworten auf häufige Fragen von Diabetikern vor dem Flug, z. B. zu Attesten, Mengen an Insulin, oder Umgang mit der Insulinpumpe bei Sicherheitskontrollen.
Titel: „Diabetes am Flughafen“
Wartebereiche an Flughäfen
Passagiere, die aus medizinischen Gründen reisen oder Betreuung benötigen, können in Marseille und Nizza unsere „Aria Serena“-Lounges nutzen – ruhige, gut ausgestattete Räume, speziell auf gesundheitliche Bedürfnisse ausgelegt. Zugang auf einfache Anfrage beim Flughafenpersonal.