Skip to main content
Kunden-Service

Der Tarif Résident Corse

Seit dem 1. Januar 2024 gilt der neue Tarif „Résident Corse“ auf den öffentlichen Linien von Air Corsica und Air France ab Ajaccio, Bastia, Calvi und Figari nach Marseille und Nizza (öffentliche Dienstleistung durchgeführt von Air Corsica) sowie ab dem 25. März 2024 auf der Strecke nach Paris-Orly (öffentliche Dienstleistung durchgeführt von Air France und Air Corsica).

Das Grundprinzip des Tarifs „Résident Corse“ bleibt unverändert: Der Anspruch auf diesen Tarif erfordert einen nachgewiesenen, tatsächlichen und steuerlich erklärten Hauptwohnsitz auf Korsika.

Die wichtigste Neuerung besteht in einer deutlichen Senkung der geltenden Tarife auf all diesen Strecken sowie in der Einführung eines einzigen, verpflichtenden Nachweisdokuments zur Inanspruchnahme des Tarifs: dem Einkommensteuerbescheid, aus dem folgende Informationen hervorgehen müssen: Name, Vorname, Steueranschrift auf Korsika und die Steuernummer. Steuerliche Angaben wie Einkünfte, Beträge und Referenznummer des Bescheids sowie die Sozialversicherungsnummer auf der Krankenkassenbescheinigung müssen geschwärzt werden.

Studierende unter 27 Jahren, die nicht dem Steuerhaushalt ihrer Eltern zugeordnet sind, müssen im Besitz ihres eigenen Steuerbescheids des laufenden Jahres sein, um Anspruch auf den Tarif „Étudiant Résident Corse“ zu haben.

Die wesentlichen Neuerungen, die vom Office des Transports de la Corse im Rahmen dieser neuen öffentlichen Dienstleistungsvereinbarung eingeführt wurden, sind:

  • Hin- und Rückflugtarif zwischen Korsika und Paris-Orly ab 235,47 € inkl. MwSt. (davon 92,47 € Steuern);

  • Hin- und Rückflugtarif zwischen Korsika und Marseille ab 129,58 € inkl. MwSt. (davon 79,58 € Steuern);

  • Hin- und Rückflugtarif zwischen Korsika und Nizza ab 129,55 € inkl. MwSt. (davon 79,55 € Steuern);

  • Gültigkeit von 90 Tagen zur Durchführung des Hin- und Rückflugs für Inhaber des Tarifs „Résident Corse“;

  • Gültigkeit von 180 Tagen für den Hin- und Rückflug mit dem Tarif „Étudiant Résident Corse“;

  • 1 Aufgabegepäckstück für den Tarif „Résident Corse“;

  • 2 Aufgabegepäckstücke für den Tarif „Étudiant Résident Corse“;

  • Nur ein Nachweisdokument erforderlich: die obligatorische Akkreditierungsnummer.

Beispiel für einen Gesamtpreis ab Ajaccio. Der Steueranteil kann je nach Abflug- und Ankunftsflughafen sowie dem Reisedatum (saisonale Schwankungen) variieren.


Ein Online-Akkreditierungsverfahren für den Status „Résident Corse“

Die Fluggesellschaften Air Corsica und Air France stellen ihren Kunden eine Website zur Verfügung, über die sie ihren Nachweis eines steuerlichen Wohnsitzes auf Korsika digitalisieren und somit ihre Akkreditierungsnummer für den Status „Résident Corse“ erhalten können.

Für mitversicherte Angehörige ohne eigenen Einkommensteuerbescheid muss parallel die Bescheinigung der Krankenkasse eingereicht werden, aus der die Zugehörigkeit zum selben Steuerhaushalt hervorgeht.

Dieser Vorgang muss jährlich erneuert werden. Die Akkreditierung ist 13 Monate gültig. Nach erfolgter Akkreditierung entfällt die Kontrolle beim Check-in, da der Status „Résident Corse“ im Vorfeld überprüft wurde.


Die Akkreditierung „Résident Corse“ ist verpflichtend für Reisen zum entsprechenden Tarif

Um den Tarif „Résident Corse“ nutzen zu können, müssen Kundinnen und Kunden die Akkreditierung vor Antritt der Reise abgeschlossen haben.

Dank der neuen Online-Akkreditierungsprozedur ist das Reisen zum Tarif „Résident Corse“ auf den öffentlichen Linien von Air Corsica und Air France günstiger, einfacher, flüssiger und schneller denn je.

Eine spezielle FAQ beantwortet alle Ihre Fragen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen über unsere verschiedenen Kontaktstellen jederzeit zur Verfügung.