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Kunden-Service

Allgemeine Mietbedingungen für Drive + Moto

Die Gesellschaft envie2rouler Corse (nachstehend „der Vermieter“), mit Sitz RTE NATIONALE 193 – CASATORRA 20620 BIGUGLIA, ist auf die Vermietung von Motorrädern und Rollern, nachfolgend "Fahrzeuge“ genannt, an jede natürliche oder juristische Person (nachstehend „der Mieter“) spezialisiert. Der Vermieter stellt dem Mieter ein im "Mietvertrag“ genau bezeichnetes Fahrzeug persönlich und nicht übertragbar für eine festgelegte Dauer zur Verfügung. Der Mieter akzeptiert und verpflichtet sich, sowohl die Allgemeinen Mietbedingungen als auch die besonderen Bestimmungen des "Mietvertrags“ einzuhalten.

Artikel 1: Buchungsmodalitäten

Der Mieter nimmt seine Buchung online auf der Website https:\\ www.aircorsica.com.

Im Rahmen einer "Drive + Moto“-Miete kann der Mieter ein Fahrzeug direkt über die Website reservieren. Dies erzeugt einen E-Voucher, mit dem das reservierte Zweirad später bei der Agentur Envie 2 Rouler abgeholt werden kann.

Die Verfügbarkeit eines motorisierten Zweirads ohne Elektroantrieb liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Vermieters. Eine Haftung von Air Corsica ist in keinem Fall gegeben.

Artikel 2: Mietbedingungen

Zum Zeitpunkt der Abholung muss der Mieter folgende Verpflichtungen erfüllen:

Alleiniger Fahrer sein, wie im Mietvertrag angegeben.

Im Besitz eines Führerscheins seit mehr als zwei Jahren am ersten Tag der Mietdauer sein.

  • Einen Führerschein der Klasse A, um jedes zur Vermietung verfügbare Fahrzeug fahren zu dürfen

  • Einen Führerschein der Klasse A1, um Fahrzeuge mit 125 cm³ fahren zu dürfen

  • Einen Führerschein der Klasse A2, um ein Fahrzeug zu fahren, das den Leistungsbeschränkungen von 47 PS entspricht

In den letzten drei Jahren keinen Führerscheinentzug oder -enthebung erfahren haben
Über alle körperlichen Voraussetzungen für das Führen eines Motorrads oder Rollers verfügen
Das Fahrzeug ausschließlich auf Korsika nutzen

Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Mietvertrag ohne Entschädigung oder Vertragsstrafe jeglicher Art zu stornieren, wenn der Mieter diese Verpflichtungen nicht erfüllt.

Artikel 3: Preis

Die Tarife sind zum Zeitpunkt der Anmietung des Fahrzeugs garantiert. Die Preise enthalten die Mehrwertsteuer und werden auf Grundlage der Mietdaten, des reservierten Fahrzeugs und der gewählten Optionen berechnet.

Der Mietpreis ist im „Mietvertrag“ angegeben. Jede Änderung, die vom Mieter oder vom Vermieter ausgeht, kann zu einer Preisänderung führen. Die Bedingungen für Stornierung, Änderung oder Nichterscheinen sind in den Artikeln 6 und 7 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.

Die auf der Website von Air Corsica unter der Adresse https://www.aircorsica.com angebotenen Mietpreise sind ausschließlich für über diese Website vorgenommene Reservierungen gültig. Der Vermieter behält sich das Recht vor, seine Preise mit Vorankündigung zu ändern und den Mieter per E-Mail zu informieren, der dann die Möglichkeit hat, die Buchung ohne Strafgebühren zu stornieren.

Der Kilometerstand für die Anmietung eines Fahrzeugs ist auf Korsika bei jeder Mietdauer unbegrenzt.

Artikel 4: Bereitzustellende Unterlagen

Zum Zeitpunkt der Abholung muss der Mieter folgende Unterlagen vorlegen:

Den originalen Motorradführerschein des Mieters oder die Originalbescheinigung über die Ausbildung oder den 125-cm³-Führerschein des Mieters (Verlust- oder Diebstahlsanzeigen werden nicht akzeptiert).
Ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).

Erfüllt der Mieter nicht die Anforderungen bezüglich Mindestalter und/oder Führerscheinbesitz, ist der Vermieter nicht verpflichtet, ihm das Fahrzeug zur Verfügung zu stellen.
In diesem Fall wird die Anmietung storniert und es fallen Stornogebühren in Höhe von 100 % des Mietbetrags an.

Artikel 5: Kaution – Selbstbeteiligung

Bei der Abholung muss der Mieter eine Kaution hinterlegen, die gleichzeitig als Selbstbeteiligung gilt. Die Höhe dieser Kaution ist im „Mietvertrag“ angegeben und muss per Kreditkarte auf den Namen des Mieters (der persönlich anwesend sein muss) geleistet werden.

Für die Zahlung werden ausschließlich Kreditkarten mit Hochprägung akzeptiert, die auf den Namen des Fahrers ausgestellt sind.

Nicht akzeptiert werden: Bargeld, Schecks, Maestro-Karten, Electron- oder Indigo-Karten.

Sollte das "Groupement Carte Bancaire“ oder die Gesellschaft envie2rouler die Kaution ablehnen, wird die Miete storniert und der Mieter schuldet Stornogebühren in Höhe von 100 % des Mietpreises.

Kautionen:

Für Personen mit einem Führerschein, der seit weniger als 3 Jahren besteht, wird die im Mietvertrag vorgesehene Selbstbeteiligung je nach versichertem Fahrzeug um 25 % erhöht.

  • 1.500 € für die Kategorien: Scooter Eco, Motorrad und 125 cm³ Scooter, 125 cm³ Motorrad/Scooter „Mini Preis“, Scooter, Roadster, Motorräder mit A2-Führerschein (ausgenommen Tracer 700, für den eine Kaution von 2.000 € gilt);

  •  3.000 € für die Kategorien: Prestige*, Tourer.

* Je nach Verfügbarkeit  

              5.1. Ausschluss der Selbstbeteiligung

Gegen Zahlung von ein Prozent (1 %) der Höhe der Fahrzeugselbstbeteiligung pro Tag über die Option "Pack Premium“ profitiert der Kunde von einer Franchise-Reduktion, wodurch die im Schadensfall fällige Selbstbeteiligung auf einen Betrag von 750 € reduziert wird.

Artikel 6: Bedingungen für Stornierung, Änderung und Nichterscheinen seitens des Mieters

Die Stornierung des Drive+Moto-Pakets berechtigt zu keiner Rückerstattung, es sei denn, das Flugticket (Hin- und Rückflug) wird dem Kunden erstattet.

Ein Nichterscheinen des Kunden zum geplanten Abflugtag („No Show“) berechtigt niemals zu einer Rückerstattung.

Änderung durch den Mieter nach dem Kauf eines Einzelflugtickets:

Ein Passagier, der zunächst nur ein Flugticket erworben hat, hat dennoch die Möglichkeit, nachträglich eine Fahrzeugmiete zu buchen, indem er sich direkt an envie2rouler wendet –
per E-Mail an: corse@envie2rouler.com und/oder
per Telefon unter: 02 47 49 11 06 (gebührenfreie Nummer, Ortstarif).

Um vom im Rahmen dieses Vertrags vereinbarten Sonderpreis für die Motorradvermietung zu profitieren, muss der Kunde seine Air Corsica-Buchungsnummer an envie2rouler übermitteln.

Stornierung der Fahrzeugmiete durch den Mieter, gebucht im Rahmen des "Drive+Moto“-Pakets vor dem geplanten Mietbeginn:

100 % Rückerstattung des Mietpreises, wenn die Stornierung mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Mietbeginn erfolgt.
50 % Rückerstattung des Mietpreises, wenn die Stornierung 24 Stunden vor dem geplanten Mietbeginn erfolgt.
Keine Rückerstattung, wenn die Stornierung am Tag der geplanten Miete erfolgt.

Änderung durch den Mieter nach dem Kauf eines „Drive+Moto“-Pakets, spätestens 24 Stunden vor dem Mietbeginn:

Ein Passagier, der zunächst ein Paket erworben hat, kann nachträglich die Mietdauer des Fahrzeugs ändern, indem er sich direkt an envie2rouler wendet –
per E-Mail an: corse@envie2rouler.com und/oder
per Telefon unter: 02 47 49 11 06 (gebührenfreie Nummer, Ortstarif).

Wenn hingegen das gesamte Paket, einschließlich Flugticket, geändert werden muss, muss der Mieter den Kundendienst von Air Corsica kontaktieren, um das Paket zu ändern:
Telefonnummer: 09 69 36 22 20.

Artikel 7: Bedingungen für Änderung oder Stornierung seitens des Vermieters

Im Falle höherer Gewalt oder Nichtverfügbarkeit kann der Vermieter gezwungen sein, die Reservierung zu stornieren oder zu ändern:

Der Ersatz eines Motorrads oder Rollers durch ein Modell gleicher oder höherer Kategorie berechtigt nicht zu einer Entschädigung.

Sollte der Vermieter aus irgendeinem Grund zur Stornierung der Reservierung gezwungen sein, wird dem Mieter der volle Mietbetrag erstattet. Die Rückerstattung erfolgt per Banküberweisung innerhalb von 15 Tagen.
 

Artikel 8: Bereitstellung des Fahrzeugs

Öffnungszeiten der Agenturen:

Envie2rouler verpflichtet sich, am Ankunftsflughafen vom ersten bis zum letzten Flug des Tages von Air Corsica präsent zu sein. Der Vermieter ist verpflichtet, sich über mögliche Verspätungen oder Annullierungen zu informieren, um auf den Mieter zu warten.


8.1 Bereitstellung und Rückgabe des Fahrzeugs

Die Fahrzeuge befinden sich in neuwertigem Zustand. Mit der Bestätigung dieser Allgemeinen Mietbedingungen erkennt der Mieter an, dass vor der Abfahrt keine Schäden oder Kratzer festgestellt wurden.

Jeder Vorbehalt bezüglich des Zustands des Fahrzeugs, der Zubehörteile oder der gemieteten Ausrüstung ist schriftlich auf dem Übergabeprotokoll vor Abfahrt festzuhalten.

Sobald das Fahrzeug übergeben ist, trägt der Mieter die Verantwortung gemäß Artikel 1384 des französischen Zivilgesetzbuches. Das Fahrzeug ist im gleichen Zustand und mit gleichem Tankstand wie bei der Übergabe zurückzugeben. Ein Mehrbetrag an Kraftstoff wird nicht erstattet.

Das gemietete Fahrzeug muss bei der im „Mietvertrag“ angegebenen Rückgabeagentur abgegeben werden.

Während der gesamten Mietdauer haftet der Mieter für Schäden, Diebstahl, versuchten Diebstahl oder Vandalismus. Werden Schlüssel, Fahrzeugpapiere oder mitgeliefertes Zubehör/Ausrüstung nicht zurückgegeben, läuft der Vertrag weiter, bis der Mieter eine offizielle Verlustbescheinigung vorlegt. Ersatzkosten für verlorene Schlüssel, Zubehör oder Ausrüstung werden dem Mieter in Rechnung gestellt.


8.2 Nutzung des Fahrzeugs

Gemäß Artikel 1984 des französischen Zivilgesetzbuches verpflichtet sich der Mieter, das Zweirad verantwortungsvoll zu nutzen.

Der Mieter verpflichtet sich, die Straßenverkehrsordnung und französische Gesetze einzuhalten.
Er ist für Bußgelder oder Strafzettel verantwortlich und verpflichtet sich, den Betrag an den Vermieter zu erstatten, sollte dieser in Vorleistung treten.

Erhält der Vermieter einen Strafzettel oder eine behördliche Anfrage, wird der im Mietvertrag genannte Mieter namentlich gemeldet und es wird eine Bearbeitungsgebühr von 45 € inkl. MwSt. erhoben.


8.3 Dauer der Bereitstellung

Die Mietdauer ist im „Mietvertrag“ festgelegt.

Eine Rückgabe mit mehr als einer Stunde Verspätung führt automatisch zur Berechnung eines zusätzlichen Miettages, dessen Höhe vom Fahrzeugtyp abhängt.
Angebrochene Tage gelten als ganze Miettage.

Wird das Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten Rückgabetermin zurückgegeben und besteht keine schriftliche Zustimmung des Vermieters, drohen dem Mieter rechtliche Schritte wegen Unterschlagung und Vertrauensmissbrauch.

Eine Verlängerung der Miete ist möglich, sofern der Vermieter zustimmt; sie wird zum aktuellen Tarif berechnet.
Zusatzversicherungen verlängern sich automatisch auf die zusätzlichen Tage.
Der Vermieter kann eine Verlängerung ohne Entschädigung ablehnen, der Mieter muss das Fahrzeug in diesem Fall zum ursprünglich vereinbarten Datum zurückgeben.


8.4 Vorzeitige Vertragsbeendigung durch den Vermieter

Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Mietvertrag sofort und einseitig ohne Entschädigung zu beenden, falls der Mieter gegen eine der Mietbedingungen verstoßen hat.


8.5 Vorzeitige Vertragsbeendigung durch den Mieter

Bei einer früheren Rückgabe als im Mietvertrag vorgesehen, hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung.


Artikel 9: Zusätzliche Gebühren – Einwegmieten

Wie im Artikel 5 vorgesehen, muss der Mieter vor Beginn der Miete eine Kaution in der im „Mietvertrag“ angegebenen Höhe hinterlegen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese Summe ganz oder teilweise einzubehalten, insbesondere in folgenden Fällen: verschuldeter Unfall, Schäden, Diebstahl, Brand, Verlust des Fahrzeugs, Nicht-Rückgabe eines oder mehrerer Zubehörteile, Kraftstoff, zusätzliche Miettage oder zusätzliche, vor Mietbeginn nicht bezahlte Leistungen.

Bei Mietbeginn erhält der Mieter den Zündschlüssel für das Zweirad mit vollem Tank (ausschließlich Super Plus 98) und verpflichtet sich, das Fahrzeug mit demselben Tankstand (Super Plus 98) zurückzugeben. Andernfalls gelten folgende Regelungen:

  • Wenn die Rückgabe mit vollem Tank in der Buchung vorgesehen war und der Mieter das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückbringt:
    49 € inkl. MwSt. sind direkt bei der Rückgabeagentur zu zahlen. Die Abwicklung erfolgt ausschließlich durch Envie2rouler.

  • Wenn die Rückgabe mit vollem Tank nicht in der Buchung vorgesehen war und der Mieter das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückbringt:
    79 € inkl. MwSt. sind direkt bei der Rückgabeagentur zu zahlen. Die Abwicklung erfolgt ausschließlich durch Envie2rouler.

Der Mieter akzeptiert im Voraus, dass der Vermieter die fälligen Zusatzkosten über die bei der Kautionshinterlegung autorisierte Bankverbindung einzieht.

Abbruchgebühren

Neunundneunzig Euro inkl. MwSt. (99 €) an Abbruchgebühren können dem Mieter in folgenden zwei Fällen in Rechnung gestellt werden:

Der Mieter hat sich für die Buchung eines Multi-Destinationen-Flugs entschieden. Beispiel: Hinflug Marseille – Ajaccio und Rückflug Bastia – Marseille.

In diesem Fall werden die Abbruchgebühren grundsätzlich über die Website ON-LINE bei der Online-Buchung zusätzlich zum Beförderungsticket und zur Fahrzeugmiete erhoben.

Der Mieter hat beim Kauf seines Pakets keinen Multi-Destinationen-Flug gewählt, weshalb die Option „Abbruchgebühren“ nicht angeboten wurde.

Entscheidet sich der Mieter jedoch aus persönlichen Gründen, seinen Rückflughafen zu ändern, nachdem er den Hinflug nach Korsika bereits genutzt hat, muss er sich direkt mit der Agentur in Verbindung setzen, um die Abbruchgebühren separat bei der Rückgabeagentur zu begleichen. Die Zahlungsabwicklung liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich von envie2rouler.

Artikel 10: Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Abstellen des Fahrzeugs die mit dem Fahrzeug bereitgestellte mechanische Diebstahlsicherung zu verwenden. Diese Diebstahlsicherung wird von Envie2rouler nicht in Rechnung gestellt.

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zu pflegen und insbesondere alle 500 km den Ölstand sowie den Kühlflüssigkeitsstand zu überprüfen. Er verpflichtet sich außerdem, dem Vermieter unverzüglich jede Unregelmäßigkeit, jede Funktionsstörung oder Panne, die während der Mietdauer am Fahrzeug auftritt, zu melden. Reparaturen, der Austausch von Teilen oder Materialien, die auf ungewöhnliche Abnutzung, Nachlässigkeit oder einen Unfall zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Mieters.

Er informiert den Vermieter unverzüglich über jede festgestellte Unregelmäßigkeit oder jeden Schadenfall, nachdem er das Fahrzeug an einem sicheren Ort abgestellt hat, um im gegenseitigen Einvernehmen die Bedingungen für die Fortsetzung der Miete oder die Stilllegung des Fahrzeugs zwecks Instandsetzung festzulegen.

Im Falle der Stilllegung des Fahrzeugs läuft die Miete gemäß den normalen Bedingungen des „Mietvertrags“ weiter und die Verpflichtungen des Mieters bleiben bestehen.

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht unter Alkoholeinfluss oder unter Einfluss von Drogen oder sonstigen bewusstseins- oder reaktionsbeeinträchtigenden Substanzen zu benutzen.

Er verpflichtet sich, die gesetzlichen Vorschriften sowie die übliche Nutzung des Fahrzeugs im Sinne eines „verantwortungsbewussten Nutzers“ zu respektieren.

Der Mieter erkennt an, dass er das Fahrzeug zu Mietbeginn in sauberem Zustand übernommen hat.

Der Mieter verpflichtet sich, den Mietpreis gemäß den vereinbarten Bedingungen sofort zu bezahlen und den Vermieter für alle Bußgelder und gesetzlich zu seinen Lasten gehenden Kosten zu entschädigen, die aus Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung entstehen und die der Vermieter getragen hat.

Der Mieter verpflichtet sich, einen nach geltenden Normen und der Straßenverkehrsordnung konformen Helm und Handschuhe sowie eine geeignete Schutzausrüstung für das Fahren eines motorisierten Zweirads zu tragen. Envie2rouler und sämtliche ihrer Vermietagenturen übernehmen keinerlei Verantwortung für Verletzungen, die aus dem Nichttragen dieser Schutzausrüstung entstehen.

 

Artikel 11: Schutzmaßnahmen

Zusatzverkäufe und zusätzliche Gebühren

Die Zusatzverkäufe beziehen sich auf die folgenden Produkte. Die entsprechenden Preise und Zusatzleistungen sind wie folgt festgelegt:

Preis für Ausrüstung des Fahrers und/oder Mitfahrers:
– 10 € pro Tag / Helm (keine Ausrüstung ist standardmäßig in der Miete enthalten),
– 5 € pro Tag / Paar Handschuhe,
– 20 € pro Tag / Jacke.

Die zusätzliche Miete oder Bereitstellung eines Helms und von Handschuhen ist für den Fahrer und einen eventuellen Mitfahrer verpflichtend, es sei denn, der Mieter unterzeichnet eine Haftungsfreistellung für den Fahrer und den Mitfahrer, da diese über ihre eigene Ausrüstung verfügen.

Im Falle der Weigerung, eine solche Freistellung zu unterzeichnen, wird die Fahrzeugmiete storniert, ohne dass dem Mieter ein Anspruch auf Rückerstattung zusteht.

Artikel 12: Verwaltung von Reklamationen und Ordnungswidrigkeiten

Envie2rouler verpflichtet sich über seinen Kundenservice, die Reklamationen der Mieter im Zusammenhang mit der Anmietung von Zweirädern im Rahmen des Kaufs eines „Drive + Moto“-Pakets zu bearbeiten.

Was Bußgelder betrifft, so ist vorgesehen, dass der Mieter für sämtliche Bußgelder und Gebühren haftet, die aus seiner Nutzung des Zweirads oder der Nutzung durch zusätzliche Fahrer entstehen. Diese Bußgelder und Gebühren können Folgendes umfassen:

Bußgelder bei Verstößen gegen Parkvorschriften auf Korsika,
Pauschalgebühren nach dem Parken bei Nichtzahlung oder unzureichender Zahlung der Parkgebühr für das Zweirad auf öffentlichen Straßen,
Bußgelder wegen Geschwindigkeitsüberschreitung auf Korsika,
alle sonstigen Steuern oder Bußgelder.

Falls die Zahlung eines Bußgeldes oder einer Gebühr von envie2rouler verlangt wird, weil der Mieter es versäumt hat, diese umgehend zu begleichen oder gegen geltendes Recht verstoßen hat, behält sich envie2rouler das Recht vor, ihm folgende Beträge in Rechnung zu stellen:

Verwaltungskosten in Höhe von pauschal fünfundvierzig Euro (45 €) pro Bußgeld oder Gebühr, die von envie2rouler bearbeitet werden muss,
den Betrag des Bußgelds oder der Pauschalgebühr, den envie2rouler gezahlt hat, sowie die nachweislich entstandenen Kosten im Zusammenhang mit dieser Zahlung. Diese Kosten betragen pauschal fünfundvierzig Euro (45 €).

Wird envie2rouler ein Bußgeld zugestellt, weil der Mieter gegen geltendes Recht verstoßen hat, behält sich envie2rouler das Recht vor, dessen Kontaktdaten an die zuständigen Behörden weiterzugeben und ihm Verwaltungskosten in Höhe von maximal fünfundvierzig Euro (45 €) für jede zu bearbeitende Strafe oder Gebühr in Rechnung zu stellen.

Der Mieter hat das Recht, die Verwaltungskosten im Zusammenhang mit den Bußgeldern und Gebühren sowie den Betrag des Bußgelds oder der Pauschalgebühr innerhalb von vierzehn (14) Werktagen ab dem Datum der von envie2rouler an ihn gesendeten Rechnung anzufechten. Diese Beträge werden dem Mieter nur dann erstattet, wenn er nachweisen kann, dass er die fällige Parkgebühr sofort bezahlt und den Nachweis gut sichtbar im Fahrzeug angebracht hat oder dass er nicht für die mit dem Fahrzeug begangenen Ordnungswidrigkeiten verantwortlich ist.


Artikel 13: Stilllegung, Panne, Pannenhilfe

Im Falle einer Panne oder eines Unfalls während der Mietdauer, durch den das Zweirad fahruntüchtig wird, kommt der Mieter in den Genuss des vom Vermieter zugelassenen Pannenhilfedienstes. Das Zweirad wird in diesem Fall abgeschleppt und/oder instand gesetzt. Dieser Pannendienst steht ausschließlich dem Fahrer und einem eventuellen Mitfahrer zur Verfügung.

Die Pannenhilfe kann pro Mieter nur einmal in Anspruch genommen werden. Lehnt der Mieter die von der Pannenhilfe angebotenen Lösungen aus welchem Grund auch immer ab, kann er keinerlei Erstattung seiner Kosten weder von der Pannenhilfe noch vom Vermieter verlangen.

envie2rouler bietet dem Kunden einen ständigen Pannenhilfedienst im Zusammenhang mit der Nutzung der Fahrzeuge an (bereitgestellt von HONDA ASSISTANCE MOTO), der in Frankreich folgende Leistungen umfasst:

Im Falle einer Panne, die durch die Herstellergarantie, die Honda France-Garantie oder eine Garantieverlängerung abgedeckt ist,
Bei unvorhergesehenen Ereignissen wie einer Reifenpanne oder dem Verlust der Schlüssel,
Bei Informationsbedarf über unser Händlernetz oder zur Organisation von Maßnahmen mit Unterstützung Ihrer Versicherungsgesellschaft nach einem Unfall, einer Krankheit oder einem Diebstahl.

Während der gesamten Öffnungszeiten der Agenturen, rund um die Uhr, können Kunden den Pannendienst unter folgender Nummer kontaktieren: 01 49 93 73 90 (gebührenfreie Nummer, zum Ortstarif).


Artikel 14: Versicherungen

Im Falle eines Schadens, von Sachbeschädigungen oder Diebstahls des gemieteten Fahrzeugs trägt der Mieter die Kosten im Rahmen der im „Mietvertrag“ festgelegten maximalen finanziellen Selbstbeteiligung. Im Schadensfall ist der Mieter verpflichtet, den Schaden innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Ereignisses beim Vermieter zu melden (gemäß den Bestimmungen von Artikel L 113-2 des französischen Versicherungsgesetzbuchs) und ihm das Unfallprotokoll („constat amiable d’accident automobile“) vollständig ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben zu übergeben. Die Übergabe eines Unfallprotokolls oder einer ausführlichen Schadensmeldung ist zwingend erforderlich.

Im Falle eines Diebstahls oder versuchten Diebstahls muss der Mieter innerhalb von 24 Stunden Anzeige bei den zuständigen Behörden erstatten; die hinterlegte Kaution wird in diesem Fall vollständig einbehalten. Bei Nichteinhaltung dieser Formalitäten verliert der Mieter jeglichen Anspruch auf die in Anspruch genommenen optionalen Versicherungsleistungen.

Bei mehreren verschuldeten Schäden oder bei einem Schaden ohne identifizierten Dritten wird die finanzielle Haftung des Mieters wie folgt berechnet: Anzahl der festgestellten Schäden multipliziert mit dem im „Mietvertrag“ angegebenen Betrag der maximalen finanziellen Selbstbeteiligung. Im Falle eines verschuldeten Unfalls wird eine pauschale Entschädigung in Höhe der maximalen finanziellen Selbstbeteiligung gemäß dem „Mietvertrag“ in Rechnung gestellt, selbst wenn das gemietete Fahrzeug keine sichtbaren Schäden aufweist.

Der dem Mieter vom Vermieter in Rechnung gestellte Betrag wird systematisch um die Stilllegungskosten des Fahrzeugs sowie um eine pauschale Schadensbearbeitungsgebühr von 500 € inkl. MwSt. erhöht. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände, die im Fahrzeug transportiert werden.

Ausschlüsse aus der Versicherung:

Der Mieter verliert jeglichen Versicherungsschutz und haftet in voller Höhe für die Reparaturkosten oder den von einem Gutachter festgestellten Zeitwert bzw. den maximalen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs in den folgenden Fällen:

Jegliche Schäden oder mechanischen Defekte, die infolge eines der im Artikel 2 dieser Allgemeinen Mietbedingungen aufgeführten Fälle entstanden sind
 

Fahren ohne das erforderliche Mindestalter oder ohne gültige Fahrerlaubnis
 

Anmietung und Nutzung des Fahrzeugs unter falscher Identität oder mit falschen Angaben im „Mietvertrag“ oder im Unfallbericht
 

Schäden, die vorsätzlich, durch grobe Fahrlässigkeit oder durch ein unentschuldbares Verhalten verursacht wurden
 

Jegliche Schäden oder mechanischen Defekte infolge der Beförderung einer höheren Anzahl von Passagieren als auf der Zulassungsbescheinigung erlaubt
 

Jegliche Schäden oder mechanischen Defekte infolge der Überschreitung der zulässigen Nutzlast laut Zulassungsbescheinigung
 

Schäden an Reifen oder Felgen, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass sie nicht auf ein Verschulden oder eine Nachlässigkeit des Mieters zurückzuführen sind
 

Beschädigungen an der Sitzfläche und am Armaturenbrett des Fahrzeugs, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass diese nicht auf eigenes Verschulden oder Nachlässigkeit zurückzuführen sind
 

Falsche Betankung
 

Jegliche Schäden oder mechanischen Defekte, die nach dem im „Mietvertrag“ festgelegten Rückgabedatum auftreten, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung des Vermieters für die Verlängerung vor (Achtung: Bei Schäden während der Vertragsverlängerung gilt der Versicherungsschutz nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters)
 

Diebstahl durch einen Beauftragten des Mieters oder die Unfähigkeit, dem Vermieter nach Feststellung des Diebstahls die Originalschlüssel zurückzugeben
 

Schäden infolge von Bürgerkrieg oder internationalem Krieg (Artikel L121-8 des französischen Versicherungsgesetzbuchs), sowie Schäden durch Aufstände, Volksbewegungen, Terrorakte oder Sabotage im Rahmen koordinierter Aktionen
 

Verstöße, die eine schwerwiegende Missachtung der Straßenverkehrsordnung darstellen, oder Straftaten im Zusammenhang mit dem Führen, Abstellen oder allgemeinen Gebrauch des Fahrzeugs
 

Selbstmordversuch
 

Im Falle einer Naturkatastrophe im Sinne des Gesetzes wird dem Mieter lediglich der durch ministeriellen Erlass festgelegte Betrag in Rechnung gestellt, auch wenn er die vom Vermieter angebotene Versicherung abgeschlossen hat.

 

Artikel 15: Auslegung

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Mietbedingungen nach geltendem Recht als nichtig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar anerkannt werden, gilt diese Bestimmung als nicht Bestandteil der vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen. Die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Mietbedingungen bleiben jedoch weiterhin in vollem Umfang gültig und wirksam.


Artikel 16: Gerichtsstand

Im gegenseitigen Einvernehmen und vorbehaltlich der geltenden Gesetzgebung ist ausschließlich das Handelsgericht zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Hauptsitz des Vermieters befindet, um über alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag zu entscheiden.

Der Vermieter kann jedoch auf den Vorteil dieser Gerichtsstandsklausel, die zu seinen Gunsten vereinbart wurde, verzichten. In diesem Fall werden Streitigkeiten vor den gemäß den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen territorial zuständigen Gerichten verhandelt.

 

Artikel 17: Datenschutz und informationstechnische Freiheit

Die personenbezogenen Daten natürlicher Personen werden der französischen Datenschutzbehörde CNIL (Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés) gemeldet und ausschließlich für Verwaltungszwecke, eigene kommerzielle Maßnahmen oder zur Erfüllung gesetzlicher bzw. behördlicher Verpflichtungen verwendet. Gemäß dem Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Informatik, Dateien und Freiheitsrechte haben betroffene Personen das Recht auf Zugang und Berichtigung ihrer Daten unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen. Um dieses Recht auszuüben, schreiben Sie bitte an folgende Adresse:
envie2rouler – 365 rue Georges Méliès – 41350 SAINT GERVAIS LA FORÊT.

 

Artikel 18: Sind die Motorräder vernetzt und mit einem Geolokalisierungssystem ausgestattet?

Zur besseren Verwaltung unserer Fahrzeugflotte (Kilometerstand, Kraftstoffniveau, Motorkontrollleuchten, Kollisionswarnungen), zum Schutz des Fahrzeugs sowie zur Prävention und Aufdeckung von Gesetzesverstößen kann envie2rouler elektronische Geräte einsetzen, um den Zustand, die Leistung und den Betrieb des Motorrads zu überwachen und/oder dessen Bewegungen zu verfolgen. Diese Daten können sowohl während als auch nach der Mietdauer verwendet werden. Mit der Annahme der vorliegenden AGB erteilen Sie Ihre Zustimmung zur Nutzung dieser elektronischen Geräte.

Die von envie2rouler eingesetzten Geräte oder sonstigen Technologien zur Vernetzung der Fahrzeugflotte dürfen vom Kunden keinesfalls entfernt werden – bei Zuwiderhandlung werden Vertragsstrafen berechnet. Ebenso wird der Kunde mit einer Strafe belegt, wenn die Geräte beschädigt oder nicht zurückgegeben werden.

Gemäß den geltenden Rechtsvorschriften haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, das Recht auf Vergessenwerden, das Recht, der Datenverarbeitung zu widersprechen, das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie das Recht, über das Schicksal Ihrer personenbezogenen Daten nach Ihrem Tod zu verfügen. Diese Rechte können Sie ausüben, indem Sie Ihre Anfrage per Post an folgende Adresse richten:
envie2rouler – 365 Rue Georges Méliès – 41350 Saint-Gervais-La-Forêt
oder per E-Mail an contact@envie2rouler.com.

Artikel 19: Mietstationen auf Korsika

Agentur in Ajaccio (Flughafen Napoléon Bonaparte):
Europcar – Campo Del Oro – 20000 Ajaccio
Kontakt: 06.17.76.65.12 / 02.47.49.11.06

Agentur in Bastia (Flughafen Poretta):
Europcar – Poretta Aéroport – 20290 Lucciana
Kontakt: 06.17.76.84.39 / 02.47.49.11.06

Agentur in Calvi (Flughafen Sainte-Catherine):
Europcar – Sainte Catherine – 20260 Calvi
Kontakt: 06.17.76.84.39 / 02.47.49.11.06

Agentur in Figari (Flughafen Figari Sud Corse):
Europcar – Aéroport de Figari – 20114 Figari
Kontakt: 06.98.96.57.90 / 02.47.49.11.06

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