Gesundheitsmaßnahmen in Europa
Aktualisiert am 04.04.2022
Die gesundheitlichen Anforderungen innerhalb der Europäischen Union ändern sich täglich und sind von Land zu Land nicht einheitlich. Die fünfte Omikron-Welle veranlasst viele europäische Länder dazu, die Einreisebestimmungen zu verschärfen.
Diese Situation kann Auswirkungen auf unsere für 2022 geplanten Europaflüge ab Januar haben – unter anderem zu folgenden Zielen: Prag, Málaga, Rom, Sofia, Santiago de Compostela, Palermo, Venedig und Oslo.
Wir empfehlen allen Passagieren mit Tickets für diese europäischen Flüge, sich vor der Abreise über die aktuell geltenden Gesundheitsmaßnahmen im Zielland auf der offiziellen Regierungswebsite zu informieren.
Diese Bestimmungen können sich jederzeit ändern – bleiben Sie daher über die geltenden Reisebedingungen auf dem Laufenden.
Gesundheitsmaßnahmen Rückflug nach Korsika (Frankreich)
Aktuelle Gesundheitsmaßnahmen in der Tschechischen Republik (Prag)
Aktuelle Gesundheitsmaßnahmen in Belgien (Brüssel-Charleroi)
Für Reisen nach Belgien empfehlen wir, die offizielle Website zu konsultieren:
https://www.info-coronavirus.be/fr/voyages/
Bei der Einreise nach Belgien aus Frankreich gelten folgende Bestimmungen:
Bei einem Aufenthalt von mehr als 48 Stunden in Belgien und einer Anreise per Flugzeug, Schiff, Zug oder Bus muss vor der Einreise das Passenger Locator Form (PLF) ausgefüllt werden:
https://www.info-coronavirus.be/fr/plf/
Reisende aus einer von den belgischen Behörden als „grün“ oder „orange“ eingestuften Region, mit oder ohne COVID-Zertifikat, müssen weder einen PCR-Test vorlegen noch sich in Quarantäne begeben.
Reisende aus einer als „rote Zone“ eingestuften Region müssen einen PCR-Test höchstens 72 Stunden vor der Einreise durchführen lassen. Dieser Test muss negativ sein. In diesem Fall besteht keine Quarantänepflicht. Zusätzlich ist ein weiterer PCR-Test am siebten Tag nach der Ankunft erforderlich. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Reisende mit einem Impf- oder Genesungszertifikat müssen weder getestet noch unter Quarantäne gestellt werden.
Aufgrund der epidemiologischen Lage in der Region Brüssel-Hauptstadt gilt:
Reisende aus einer „roten Zone“, die kein Impf- oder Genesungszertifikat vorweisen können, müssen sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Zudem ist ein PCR-Test am ersten und am siebten Tag nach der Ankunft erforderlich. Die Quarantäne kann nach Vorlage eines negativen Testergebnisses am siebten Tag verkürzt werden.
Reisende aus einer von den belgischen Behörden als „sehr hochrisikogebiet“ eingestuften Region müssen am ersten Tag nach Ankunft einen PCR-Test durchführen und sich bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne begeben. Ein weiterer Test ist am siebten Tag erforderlich. Fällt einer der Tests positiv aus, ist eine zehntägige Quarantänepflicht einzuhalten. Reisende mit einem Impf- oder Genesungszertifikat sind von Test- und Quarantänepflicht befreit.
Die belgischen Behörden haben folgende landesweit geltende Maßnahmen festgelegt:
Hotels, Cafés und Restaurants sind nur von 5 Uhr bis 23 Uhr geöffnet. In Restaurants ist die Zahl der Personen pro Tisch auf 6 begrenzt, nur Sitzplätze am Tisch sind erlaubt.
Innenbereiche von kulturellen und Freizeiteinrichtungen (z. B. Kinos, Bowlingbahnen) sind geschlossen, mit Ausnahme von Museen und Bibliotheken.
Diskotheken und Tanzlokale bleiben geschlossen.
Maskenpflicht ab sechs Jahren in allen öffentlichen Innenräumen im ganzen Land. Dazu zählen: öffentliche Verkehrsmittel, Geschäfte und Einkaufszentren, Gesundheitseinrichtungen, öffentlich zugängliche Bereiche von Unternehmen, öffentliche und gerichtliche Gebäude, Bibliotheken, Kultur- und Sporteinrichtungen sowie Fitnessstudios.
Das Covid Safe Ticket (CST, Gesundheitspass) und das Tragen einer Maske sind erforderlich für den Zugang zu Cafés, Restaurants, Hotels und Fitnessstudios sowie bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen in Innenräumen und mehr als 100 Personen im Freien.
Aktuelle Gesundheitsmaßnahmen in Spanien (Málaga)
Alle Flugreisenden nach Spanien müssen ein persönliches und nicht übertragbares Formular ausfüllen.
Nach dem Ausfüllen und Unterzeichnen dieses Formulars erhält der Reisende einen QR-Code, der mit seiner Reise verknüpft ist. Dieser QR-Code muss auf dem Mobiltelefon gespeichert oder ausgedruckt mitgeführt werden, um die gesundheitliche Kontrolle am Flughafen passieren zu können.
Frankreich gilt laut dem spanischen Gesundheitsministerium als „Risikoregion“.
Für die Einreise nach Spanien aus einer solchen Region auf dem Luftweg ist die Vorlage eines der folgenden Dokumente – in digitaler oder gedruckter Form – erforderlich. Diese Dokumente müssen in Spanisch, Französisch, Deutsch oder Englisch verfasst sein:
Ein Zertifikat über eine vollständige COVID-19-Impfung, ausgestellt mindestens 14 Tage vor der Einreise. Das Zertifikat muss das Datum der Impfung, den verwendeten Impfstoff sowie das Land, in dem die Impfung durchgeführt wurde, enthalten.
Ein Zertifikat über ein negatives Testergebnis auf eine aktive COVID-19-Infektion, ausgestellt innerhalb von 48 Stunden (Antigentest) oder 72 Stunden (PCR-Test) vor der Ankunft.
Akzeptiert werden NAAT-Tests (z. B. RT-PCR, TMA, LAMP, NEAR…) oder Antigentests, die auf der Liste der Europäischen Kommission aufgeführt sind.
Nicht zulässig sind Speicheltests, die nicht im Labor, sondern zu Hause entnommen wurden, sowie „Schnelltests“ aus der Apotheke, die kein schriftliches Ergebnis liefern. Das Zertifikat muss u. a. die Identitäts- oder Reisedokumentennummer der getesteten Person enthalten.Ein Genesungszertifikat nach einer COVID-19-Erkrankung, gültig ab dem 11. Tag nach dem ersten positiven Test und insgesamt für 180 Tage. Das Dokument muss das Datum des ersten positiven Tests, die Art des durchgeführten Tests sowie das Land der Ausstellung angeben.
Das EU Digitale COVID-Zertifikat, das entweder eine Impfbescheinigung, ein negatives Testergebnis oder einen Genesungsnachweis (nicht älter als sechs Monate) enthält.
Die Nichtvorlage eines dieser Nachweise kann zu einem erheblichen Bußgeld führen.
Ausgenommen von der Pflicht zur Vorlage eines dieser Dokumente sind:
Kinder unter 12 Jahren
Reisende im Flugtransit (Umsteigeverbindungen)
Aktuelle Gesundheitsmaßnahmen in Bulgarien
ACHTUNG: Alle Informationen können sich jederzeit ändern – es liegt in Ihrer Verantwortung, sich über die geltenden Reisebedingungen auf dem Laufenden zu halten.
Frankreich ist vom bulgarischen Gesundheitsministerium als „rote Zone“ eingestuft worden.
Für die Einreise auf dem Luftweg aus einem Risikogebiet wie Frankreich nach Bulgarien gelten die folgenden Bestimmungen:
Reisende müssen zwei (2) Dokumente im digitalen oder gedruckten Format, auf Englisch verfasst, vorlegen:
Entweder ein EU Digitales COVID-Zertifikat (TAC Frontières) mit Nachweis einer vollständigen COVID-19-Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt,
oder ein gleichwertiges Dokument, das die Impfdaten, den verabreichten Impfstoff sowie das Land der Impfung enthält.
Ein Genesungszertifikat, gültig ab dem 11. Tag nach dem ersten positiven COVID-19-Test und für insgesamt 180 Tage. Das Dokument muss die Angabe des Testdatums, die Testart sowie das Ausstellungsland enthalten.
Ein negatives Ergebnis eines RT-PCR-Tests, der innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft in Bulgarien durchgeführt wurde.
Zusätzlich müssen alle Passagiere mit Reiseziel Sofia das bulgarische Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen – ausschließlich in Papierform.
Bei der Ankunft in Bulgarien werden mindestens 5 % der Reisenden aus roten Zonen stichprobenartig mit einem schnellen Antigentest getestet.
Reisende ohne EU COVID-Zertifikat oder gleichwertiges Dokument müssen sich in eine obligatorische Quarantäne von 10 Tagen begeben – entweder zu Hause oder in einer selbst gewählten Unterkunft.
Von der Pflicht zur Vorlage der genannten Nachweise befreit sind:
Kinder unter 12 Jahren
Fluggäste im Transitverkehr (Umsteigeverbindungen)
Weitere Informationen:
https://bg.ambafrance.org/Mesures-d-entree-sur-le-territoire-bulgare
Aktuelle Gesundheitsmaßnahmen in Spanien (Santiago de Compostela)
Aktuelle Gesundheitsmaßnahmen in Italien (Rom)
Bitte beachten Sie die Entwicklung der Gesundheitsmaßnahmen für die Einreise auf dem Luftweg nach Italien mit Ziel Rom ab dem 01. FEBRUAR 2022:
Reisende über 6 Jahre müssen wahlweise eines der folgenden Dokumente vorlegen:
den Nachweis eines vollständigen Impfschemas (gültig 9 Monate),
oder ein Genesungszertifikat (gültig 6 Monate),
oder ein negatives Testergebnis (Antigentest weniger als 24 Stunden alt oder PCR-Test weniger als 48 Stunden alt);
Reisende, die im Besitz eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Passes sind, müssen sich an die italienischen Vorschriften halten, wenn sie Zugang zu Dienstleistungen erhalten möchten, die dem Super Green Pass unterliegen (z. B. Verkehrsmittel, Hotels usw.).
Die italienischen Behörden sehen außerdem stichprobenartige Tests an Flughäfen, Häfen und Landgrenzen vor – auch für Reisende, die bereits geimpft und vor dem Abflug getestet wurden. Bei positivem Ergebnis wird der Passagier in Isolation versetzt und in ein Hotel oder ein Covid-Zentrum begleitet, um die Quarantäne zu absolvieren.
ACHTUNG: Das Tragen einer FFP2-Maske ist in allen Verkehrsmitteln in Italien verpflichtend, einschließlich Flugzeugen. Reisende mit Ziel Italien müssen sicherstellen, dass sie beim Boarding der Flüge XK810 und XK812 ab Ajaccio und Bastia eine FFP2-Maske tragen.
Weitere Informationen: https://it.ambafrance.org/Coronavirus-Covid-19-situation-en-Italie-10236
Aktuelle Gesundheitsmaßnahmen in Italien (Venedig)
Bitte beachten Sie die geltenden Gesundheitsmaßnahmen für die Einreise auf dem Luftweg nach Italien für die Flüge nach Venedig am 09. und 13. Februar:
Alle Reisenden müssen ein digitales Passagier-Lokalisierungsformular (Passenger Locator Form – dPLF) über das Online-Portal ausfüllen. Das Papierformular darf nur bei technischen Schwierigkeiten verwendet werden.
Reisende über 6 Jahre müssen wahlweise eines der folgenden Dokumente vorlegen:
den Nachweis eines vollständigen Impfschemas (gültig 9 Monate),
oder ein Genesungszertifikat (positiver PCR-Test, mindestens 21 Tage alt und weniger als 6 Monate alt),
oder ein negatives Testergebnis (Antigentest weniger als 48 Stunden alt oder PCR-Test weniger als 72 Stunden alt)
Die italienischen Behörden sehen außerdem stichprobenartige Tests an Flughäfen vor – auch für Reisende, die bereits geimpft und getestet sind. Bei positivem Ergebnis wird der Passagier in Isolation versetzt und in ein Hotel oder ein Covid-Zentrum begleitet, um die Quarantäne zu absolvieren.
Außerdem ist das Tragen einer FFP2-Maske weiterhin verpflichtend, insbesondere in Verkehrsmitteln, einschließlich Flugzeugen mit Ziel Italien. Passagiere müssen beim Boarding in BIA mit einer FFP2-Maske ausgestattet sein.
Weitere Informationen: https://it.ambafrance.org/Coronavirus-Covid-19-situation-en-Italie-10236
Aktuelle Gesundheitsmaßnahmen in Italien (Palermo)
Aktuelle Gesundheitsmaßnahmen in Norwegen (Oslo)
Die Gesundheitsmaßnahmen für die Einreise nach Norwegen wurden aufgehoben.