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Kunden-Service

Gesundheitsmaßnahmen in Europa

Aktualisiert am 04.04.2022

Die gesundheitlichen Anforderungen innerhalb der Europäischen Union ändern sich täglich und sind von Land zu Land nicht einheitlich. Die fünfte Omikron-Welle veranlasst viele europäische Länder dazu, die Einreisebestimmungen zu verschärfen.

Diese Situation kann Auswirkungen auf unsere für 2022 geplanten Europaflüge ab Januar haben – unter anderem zu folgenden Zielen: Prag, Málaga, Rom, Sofia, Santiago de Compostela, Palermo, Venedig und Oslo.

Wir empfehlen allen Passagieren mit Tickets für diese europäischen Flüge, sich vor der Abreise über die aktuell geltenden Gesundheitsmaßnahmen im Zielland auf der offiziellen Regierungswebsite zu informieren.

Diese Bestimmungen können sich jederzeit ändern – bleiben Sie daher über die geltenden Reisebedingungen auf dem Laufenden.

Gesundheitsmaßnahmen Rückflug nach Korsika (Frankreich)

Reisende können nach Frankreich einreisen, ohne sich in Quarantäne begeben zu müssen, sofern sie alle folgenden Dokumente vorlegen:

Europäisches digitales Passagier-Lokalisierungsformular (DPLF): Alle Reisenden müssen dieses Formular vor der Einreise nach Frankreich ausfüllen.

Nachweis einer Impfung.
Gültigkeit:

  • 7 Tage nach der zweiten Dosis bei Impfstoffen mit zwei Dosen (Pfizer, Moderna, AstraZeneca)

  • 28 Tage nach der Dosis bei Impfstoffen mit nur einer Dosis (Johnson & Johnson)

  • 7 Tage nach der Impfung bei Personen, die bereits an COVID-19 erkrankt waren (nur eine Dosis erforderlich)

Zugelassene Impfstoffe: Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson
Oder

Ein Genesungsnachweis nach einer COVID-19-Erkrankung.
Gültigkeit: 180 Tage
Oder

Ein negatives Testergebnis vor Abflug.
Akzeptierte Tests: Molekulartest (PCR), gültig 72 Stunden, und Antigen-Schnelltest, gültig 48 Stunden

Reisende können einen Impfnachweis, einen Genesungsnachweis oder ein negatives Testergebnis mit einem der folgenden Nachweise erbringen:

  • Ein gültiges „EU Digitales COVID-Zertifikat“ (EUDCC), das die oben genannten Kriterien erfüllt

  • Gleichwertige Dokumente zum EUDCC, die denselben Anforderungen entsprechen (in Englisch oder Französisch)

Kinder unter 12 Jahren sind von Quarantäne- und Testpflichten befreit.

Entdecken Sie alle unsere Gesundheitsmaßnahmen.

Aktuelle Gesundheitsmaßnahmen in der Tschechischen Republik (Prag)

In der Tschechischen Republik gelten spezifische Gesundheitsmaßnahmen für die Einreise ins Land. Diese können sich je nach aktueller Lage ändern. Wir empfehlen Ihnen daher, sich regelmäßig über mögliche Entwicklungen zu informieren.

Wir bitten unsere Fluggäste mit einem Ticket für diese innereuropäischen Flüge, sich auf der offiziellen Website der französischen Regierung (diplomatie.gouv) über die in der Tschechischen Republik geltenden Gesundheitsmaßnahmen und deren Aktualisierungen zu informieren. Selbstverständlich werden wir Sie bei Bedarf über Änderungen der Lage in Kenntnis setzen.

Die Einreisebedingungen für Reisende aus Frankreich in die Tschechische Republik wurden seit dem 27. Dezember 2021 verschärft.
Reisende aus Frankreich müssen zwingend Folgendes vorlegen:

  • Eine Online-Erklärung, ausgedruckt im Papierformat. Hier finden Sie auch das Papierformat (PLF).

UND ENTWEDER

  • Einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Zusätzlich muss ein weiterer PCR-Test frühestens 5 und spätestens 7 Tage nach Ankunft durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses besteht Isolationspflicht. Personen, die zwei Impfdosen erhalten haben, sind von der Pflicht zum zweiten Test nach Ankunft befreit.

ODER

  • Ein medizinisches Attest auf Englisch, das bestätigt, dass der Reisende in den 180 Tagen vor der Einreise an COVID-19 erkrankt war und die Isolationszeit abgeschlossen ist. Nach Ablauf dieser 180 Tage ist ein vollständiger Impfnachweis erforderlich.

Von der Pflicht zur Vorlage eines PCR-Tests oder eines Genesungsnachweises befreit sind:

  • Personen, die drei Impfdosen erhalten haben

  • Kinder unter 12 Jahren

  • Personen, die sich weniger als 12 Stunden im Land aufhalten, oder 24 Stunden, wenn sie aus einem Nachbarland einreisen (ausgenommen Einreisende aus Ländern mit schwarzer Einstufung)

Ein Impfnachweis ist nur gültig, wenn er ein vollständiges Impfschema bestätigt.
Die von der Tschechischen Republik anerkannten Impfstoffe sind diejenigen, die von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassen sind: Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson.

Gültigkeit der Impfung:

  • 14 Tage nach der zweiten Dosis bei Impfstoffen mit zwei Dosen (Pfizer, Moderna, AstraZeneca)

  • 14 Tage nach der Dosis bei Impfstoffen mit nur einer Dosis (Johnson & Johnson)

  • Gegebenenfalls ist eine dritte Dosis („Booster“) erforderlich für die oben genannte Befreiung

Alle Reisenden – unabhängig vom Herkunftsland – können an der Grenze einem biologischen Abstrich zur Testung unterzogen werden.

Zusätzliche vor Ort geltende Maßnahmen:

  • Maskenpflicht (nur FFP2- oder KN95-Masken sind zugelassen) in Innenräumen und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann

  • Der Zutritt zu Hotels, Restaurants, Cafés, Bars, Clubs, Theatern, Veranstaltungsräumen, Kinos etc. ist nur mit einem Impfzertifikat (vollständiger Impfschutz seit mindestens 14 Tagen) oder einem Genesungsnachweis (nicht älter als sechs Monate) möglich.
    Testergebnisse (PCR oder Antigen) werden nicht mehr anerkannt, außer bei Personen unter 18 Jahren, Personen mit nachgewiesener medizinischer Kontraindikation zur Impfung oder als Ergänzung zu einem Impfzeugnis, das weniger als 14 Tage alt ist.

Aktuelle Gesundheitsmaßnahmen in Belgien (Brüssel-Charleroi)

Für Reisen nach Belgien empfehlen wir, die offizielle Website zu konsultieren:
https://www.info-coronavirus.be/fr/voyages/

Bei der Einreise nach Belgien aus Frankreich gelten folgende Bestimmungen:

Bei einem Aufenthalt von mehr als 48 Stunden in Belgien und einer Anreise per Flugzeug, Schiff, Zug oder Bus muss vor der Einreise das Passenger Locator Form (PLF) ausgefüllt werden:
https://www.info-coronavirus.be/fr/plf/

Reisende aus einer von den belgischen Behörden als „grün“ oder „orange“ eingestuften Region, mit oder ohne COVID-Zertifikat, müssen weder einen PCR-Test vorlegen noch sich in Quarantäne begeben.

Reisende aus einer als „rote Zone“ eingestuften Region müssen einen PCR-Test höchstens 72 Stunden vor der Einreise durchführen lassen. Dieser Test muss negativ sein. In diesem Fall besteht keine Quarantänepflicht. Zusätzlich ist ein weiterer PCR-Test am siebten Tag nach der Ankunft erforderlich. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Reisende mit einem Impf- oder Genesungszertifikat müssen weder getestet noch unter Quarantäne gestellt werden.

Aufgrund der epidemiologischen Lage in der Region Brüssel-Hauptstadt gilt:
Reisende aus einer „roten Zone“, die kein Impf- oder Genesungszertifikat vorweisen können, müssen sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Zudem ist ein PCR-Test am ersten und am siebten Tag nach der Ankunft erforderlich. Die Quarantäne kann nach Vorlage eines negativen Testergebnisses am siebten Tag verkürzt werden.

Reisende aus einer von den belgischen Behörden als „sehr hochrisikogebiet“ eingestuften Region müssen am ersten Tag nach Ankunft einen PCR-Test durchführen und sich bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne begeben. Ein weiterer Test ist am siebten Tag erforderlich. Fällt einer der Tests positiv aus, ist eine zehntägige Quarantänepflicht einzuhalten. Reisende mit einem Impf- oder Genesungszertifikat sind von Test- und Quarantänepflicht befreit.

Die belgischen Behörden haben folgende landesweit geltende Maßnahmen festgelegt:

  • Hotels, Cafés und Restaurants sind nur von 5 Uhr bis 23 Uhr geöffnet. In Restaurants ist die Zahl der Personen pro Tisch auf 6 begrenzt, nur Sitzplätze am Tisch sind erlaubt.

  • Innenbereiche von kulturellen und Freizeiteinrichtungen (z. B. Kinos, Bowlingbahnen) sind geschlossen, mit Ausnahme von Museen und Bibliotheken.

  • Diskotheken und Tanzlokale bleiben geschlossen.

  • Maskenpflicht ab sechs Jahren in allen öffentlichen Innenräumen im ganzen Land. Dazu zählen: öffentliche Verkehrsmittel, Geschäfte und Einkaufszentren, Gesundheitseinrichtungen, öffentlich zugängliche Bereiche von Unternehmen, öffentliche und gerichtliche Gebäude, Bibliotheken, Kultur- und Sporteinrichtungen sowie Fitnessstudios.

  • Das Covid Safe Ticket (CST, Gesundheitspass) und das Tragen einer Maske sind erforderlich für den Zugang zu Cafés, Restaurants, Hotels und Fitnessstudios sowie bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen in Innenräumen und mehr als 100 Personen im Freien.

Aktuelle Gesundheitsmaßnahmen in Spanien (Málaga)

Alle Flugreisenden nach Spanien müssen ein persönliches und nicht übertragbares Formular ausfüllen.
Nach dem Ausfüllen und Unterzeichnen dieses Formulars erhält der Reisende einen QR-Code, der mit seiner Reise verknüpft ist. Dieser QR-Code muss auf dem Mobiltelefon gespeichert oder ausgedruckt mitgeführt werden, um die gesundheitliche Kontrolle am Flughafen passieren zu können.

Frankreich gilt laut dem spanischen Gesundheitsministerium als „Risikoregion“.
Für die Einreise nach Spanien aus einer solchen Region auf dem Luftweg ist die Vorlage eines der folgenden Dokumente – in digitaler oder gedruckter Form – erforderlich. Diese Dokumente müssen in Spanisch, Französisch, Deutsch oder Englisch verfasst sein:

  • Ein Zertifikat über eine vollständige COVID-19-Impfung, ausgestellt mindestens 14 Tage vor der Einreise. Das Zertifikat muss das Datum der Impfung, den verwendeten Impfstoff sowie das Land, in dem die Impfung durchgeführt wurde, enthalten.

  • Ein Zertifikat über ein negatives Testergebnis auf eine aktive COVID-19-Infektion, ausgestellt innerhalb von 48 Stunden (Antigentest) oder 72 Stunden (PCR-Test) vor der Ankunft.
    Akzeptiert werden NAAT-Tests (z. B. RT-PCR, TMA, LAMP, NEAR…) oder Antigentests, die auf der Liste der Europäischen Kommission aufgeführt sind.
    Nicht zulässig sind Speicheltests, die nicht im Labor, sondern zu Hause entnommen wurden, sowie „Schnelltests“ aus der Apotheke, die kein schriftliches Ergebnis liefern. Das Zertifikat muss u. a. die Identitäts- oder Reisedokumentennummer der getesteten Person enthalten.

  • Ein Genesungszertifikat nach einer COVID-19-Erkrankung, gültig ab dem 11. Tag nach dem ersten positiven Test und insgesamt für 180 Tage. Das Dokument muss das Datum des ersten positiven Tests, die Art des durchgeführten Tests sowie das Land der Ausstellung angeben.

  • Das EU Digitale COVID-Zertifikat, das entweder eine Impfbescheinigung, ein negatives Testergebnis oder einen Genesungsnachweis (nicht älter als sechs Monate) enthält.

Die Nichtvorlage eines dieser Nachweise kann zu einem erheblichen Bußgeld führen.

Ausgenommen von der Pflicht zur Vorlage eines dieser Dokumente sind:

  • Kinder unter 12 Jahren

  • Reisende im Flugtransit (Umsteigeverbindungen)

Aktuelle Gesundheitsmaßnahmen in Bulgarien

ACHTUNG: Alle Informationen können sich jederzeit ändern – es liegt in Ihrer Verantwortung, sich über die geltenden Reisebedingungen auf dem Laufenden zu halten.

Frankreich ist vom bulgarischen Gesundheitsministerium als „rote Zone“ eingestuft worden.
Für die Einreise auf dem Luftweg aus einem Risikogebiet wie Frankreich nach Bulgarien gelten die folgenden Bestimmungen:

Reisende müssen zwei (2) Dokumente im digitalen oder gedruckten Format, auf Englisch verfasst, vorlegen:

  • Entweder ein EU Digitales COVID-Zertifikat (TAC Frontières) mit Nachweis einer vollständigen COVID-19-Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt,
    oder ein gleichwertiges Dokument, das die Impfdaten, den verabreichten Impfstoff sowie das Land der Impfung enthält.

Ein Genesungszertifikat, gültig ab dem 11. Tag nach dem ersten positiven COVID-19-Test und für insgesamt 180 Tage. Das Dokument muss die Angabe des Testdatums, die Testart sowie das Ausstellungsland enthalten.

  • Ein negatives Ergebnis eines RT-PCR-Tests, der innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft in Bulgarien durchgeführt wurde.

Zusätzlich müssen alle Passagiere mit Reiseziel Sofia das bulgarische Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen – ausschließlich in Papierform.

Bei der Ankunft in Bulgarien werden mindestens 5 % der Reisenden aus roten Zonen stichprobenartig mit einem schnellen Antigentest getestet.

Reisende ohne EU COVID-Zertifikat oder gleichwertiges Dokument müssen sich in eine obligatorische Quarantäne von 10 Tagen begeben – entweder zu Hause oder in einer selbst gewählten Unterkunft.

Von der Pflicht zur Vorlage der genannten Nachweise befreit sind:

  • Kinder unter 12 Jahren

  • Fluggäste im Transitverkehr (Umsteigeverbindungen)

Weitere Informationen:
https://bg.ambafrance.org/Mesures-d-entree-sur-le-territoire-bulgare

Aktuelle Gesundheitsmaßnahmen in Spanien (Santiago de Compostela)

ACHTUNG: Alle diese Informationen können sich jederzeit ändern. Es liegt daher in der Verantwortung der Kunden, sich über die geltenden Reisebedingungen zu informieren.

Spanien:

Alle Flugreisenden nach Spanien müssen ein persönliches und nicht übertragbares Formular ausfüllen: https://www.spth.gob.es/create.
Nach dem Ausfüllen und Unterzeichnen dieses Formulars erhält der Reisende einen QR-Code, der mit seiner Reise verknüpft ist. Dieser muss auf dem Mobiltelefon gespeichert oder ausgedruckt werden, um die gesundheitliche Kontrolle am Flughafen passieren zu können.

Frankreich gilt als „Risikogebiet“ laut spanischem Gesundheitsministerium.
Die Einreise auf dem Luftweg aus einem Risikogebiet nach Spanien ist nur unter Vorlage eines der folgenden Dokumente – in digitaler oder gedruckter Form und verfasst in Spanisch, Französisch, Deutsch oder Englisch – gestattet:

  • Ein Impfzertifikat, das eine vollständige COVID-19-Impfung bestätigt, die mindestens 14 Tage zurückliegt. Es muss das Datum der Impfung, der verabreichte Impfstoff und das Impfland enthalten.

  • Ein Zertifikat über ein negatives Testergebnis auf eine aktive Infektion, ausgestellt innerhalb von 48 Stunden (Antigentest) oder 72 Stunden (PCR-Test) vor der Ankunft.
    Es kann sich um einen NAAT-Test handeln (z. B. RT-PCR, TMA, LAMP, NEAR) oder um einen Antigentest, der auf der Liste der Europäischen Kommission aufgeführt ist.
    Nicht gültig sind Speicheltests, die nicht im Labor, sondern zu Hause entnommen wurden, sowie „Schnelltests“ aus Apotheken, die kein schriftliches Ergebnis liefern. Das Zertifikat muss insbesondere die Nummer des Identitäts- oder Reisedokuments der getesteten Person enthalten.

  • Ein Genesungszertifikat, gültig ab dem 11. Tag nach dem ersten positiven Test für insgesamt 180 Tage. Das Dokument muss die Angabe des Datums des ersten positiven Tests, die Testart sowie das Land der Ausstellung enthalten.

  • Das EU Digitale COVID-Zertifikat, das einen Impf-, Test- oder Genesungsnachweis (nicht älter als sechs Monate) enthält.

Bei Nichtvorlage eines der oben genannten Nachweise droht eine abschreckende Geldstrafe.

Von dieser Pflicht ausgenommen sind: Kinder unter 12 Jahren, Flugreisende im Transit

Weitere Informationen: https://es.ambafrance.org/Covid-19-a-savoir-pour-tout-deplacement-entre-la-France-et-l-Espagne

Aktuelle Gesundheitsmaßnahmen in Italien (Rom)

Bitte beachten Sie die Entwicklung der Gesundheitsmaßnahmen für die Einreise auf dem Luftweg nach Italien mit Ziel Rom ab dem 01. FEBRUAR 2022:

Reisende über 6 Jahre müssen wahlweise eines der folgenden Dokumente vorlegen:

  • den Nachweis eines vollständigen Impfschemas (gültig 9 Monate),

  • oder ein Genesungszertifikat (gültig 6 Monate),

  • oder ein negatives Testergebnis (Antigentest weniger als 24 Stunden alt oder PCR-Test weniger als 48 Stunden alt);

Reisende, die im Besitz eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Passes sind, müssen sich an die italienischen Vorschriften halten, wenn sie Zugang zu Dienstleistungen erhalten möchten, die dem Super Green Pass unterliegen (z. B. Verkehrsmittel, Hotels usw.).

Die italienischen Behörden sehen außerdem stichprobenartige Tests an Flughäfen, Häfen und Landgrenzen vor – auch für Reisende, die bereits geimpft und vor dem Abflug getestet wurden. Bei positivem Ergebnis wird der Passagier in Isolation versetzt und in ein Hotel oder ein Covid-Zentrum begleitet, um die Quarantäne zu absolvieren.

ACHTUNG: Das Tragen einer FFP2-Maske ist in allen Verkehrsmitteln in Italien verpflichtend, einschließlich Flugzeugen. Reisende mit Ziel Italien müssen sicherstellen, dass sie beim Boarding der Flüge XK810 und XK812 ab Ajaccio und Bastia eine FFP2-Maske tragen.

Weitere Informationen: https://it.ambafrance.org/Coronavirus-Covid-19-situation-en-Italie-10236

Aktuelle Gesundheitsmaßnahmen in Italien (Venedig)

Bitte beachten Sie die geltenden Gesundheitsmaßnahmen für die Einreise auf dem Luftweg nach Italien für die Flüge nach Venedig am 09. und 13. Februar:

Alle Reisenden müssen ein digitales Passagier-Lokalisierungsformular (Passenger Locator Form – dPLF) über das Online-Portal ausfüllen. Das Papierformular darf nur bei technischen Schwierigkeiten verwendet werden.

Reisende über 6 Jahre müssen wahlweise eines der folgenden Dokumente vorlegen:

  • den Nachweis eines vollständigen Impfschemas (gültig 9 Monate),

  • oder ein Genesungszertifikat (positiver PCR-Test, mindestens 21 Tage alt und weniger als 6 Monate alt),

  • oder ein negatives Testergebnis (Antigentest weniger als 48 Stunden alt oder PCR-Test weniger als 72 Stunden alt)

Die italienischen Behörden sehen außerdem stichprobenartige Tests an Flughäfen vor – auch für Reisende, die bereits geimpft und getestet sind. Bei positivem Ergebnis wird der Passagier in Isolation versetzt und in ein Hotel oder ein Covid-Zentrum begleitet, um die Quarantäne zu absolvieren.

Außerdem ist das Tragen einer FFP2-Maske weiterhin verpflichtend, insbesondere in Verkehrsmitteln, einschließlich Flugzeugen mit Ziel Italien. Passagiere müssen beim Boarding in BIA mit einer FFP2-Maske ausgestattet sein.

Weitere Informationen: https://it.ambafrance.org/Coronavirus-Covid-19-situation-en-Italie-10236

Aktuelle Gesundheitsmaßnahmen in Italien (Palermo)

Bitte beachten Sie die geltenden Gesundheitsmaßnahmen für die Einreise auf dem Luftweg nach Italien für die Flüge nach Palermo am 10. März:

Alle Reisenden müssen ein digitales Passagier-Lokalisierungsformular (Passenger Locator Form – dPLF) über das Online-Portal ausfüllen. Das Papierformular darf nur bei technischen Schwierigkeiten verwendet werden.

Reisende über 6 Jahre müssen wahlweise eines der folgenden Dokumente vorlegen:

  • den Nachweis eines vollständigen Impfschemas (gültig 9 Monate),

  • oder ein Genesungszertifikat (positiver PCR-Test, mindestens 21 Tage alt und weniger als 6 Monate alt),

  • oder ein negatives Testergebnis (Antigentest weniger als 48 Stunden alt oder PCR-Test weniger als 72 Stunden alt)

Die italienischen Behörden sehen außerdem stichprobenartige Tests an Flughäfen vor – auch für Reisende, die bereits geimpft und getestet sind. Bei positivem Ergebnis wird der Passagier in Isolation versetzt und in ein Hotel oder ein Covid-Zentrum begleitet, um die Quarantäne zu absolvieren.

Außerdem ist das Tragen einer FFP2-Maske weiterhin verpflichtend, insbesondere in Verkehrsmitteln, einschließlich Flugzeugen mit Ziel Italien. Passagiere müssen beim Boarding in Ajaccio und Figari mit einer FFP2-Maske ausgestattet sein.

Weitere Informationen: https://it.ambafrance.org/Coronavirus-Covid-19-situation-en-Italie-10236

Aktuelle Gesundheitsmaßnahmen in Norwegen (Oslo)

Die Gesundheitsmaßnahmen für die Einreise nach Norwegen wurden aufgehoben.